0169/62•Verwaltungsgerichtshof 0169/62
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein Aufteilungsschlüssel für die Verpflichtung zur Instandhaltung und Räumung des Gerinnes bestimmt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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