1436/60•Verwaltungsgerichtshof 1436/60
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit die belangte Behörde die von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ausgesprochene Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens bestätigte, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes. aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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