1426/60•Verwaltungsgerichtshof 1426/60
1. ) beschlossen, die Beschwerde, soweit sie sich gegen die Auflage richtet, ungeachtet des Ausscheidens aus der Wassergenossenschaft W weiterhin zum Ausbau und zur Erhaltung des Hauptvorfluters dieser Wassergenossenschaft beizutragen, zurückzuweisen und
2. ) zu Recht erkannt: Im übrigen wird der angefochtene Bescheid, soweit mit ihm die Abschnitte II bis VI des erstinstanzlichen Bescheides bestätigt worden sind, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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