0439/60•Verwaltungsgerichtshof 0439/60
Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als mit ihm die Versicherungspflicht des HM in der Unfallversicherung verneint wurde. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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