2189/56•Verwaltungsgerichtshof 2189/56
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Bestätigung der hinsichtlich der Anlagen im Hof erteilten Aufträge zum Gegenstande hat, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschritten aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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