1155/56•Verwaltungsgerichtshof 1155/56
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Berufung des J S keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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