1345/55•Verwaltungsgerichtshof 1345/55
Dem Antrag des JB in B auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Behebung von Mängeln keine Folge zu geben.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.