0478/55•Verwaltungsgerichtshof 0478/55
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, das Verfahren über die Beschwerde der Landesgeschäftsstelle Steiermark der Österreichischen Apothekerkammer in Graz gegen denselben Bescheid einzustellen.
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