2843/54•Verwaltungsgerichtshof 2843/54
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Vermögensteuer, die Besatzungskostenbeiträge vom Vermögen, die Vermögenszuwachsabgabe und die Vermögensabgabe betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.