0954/54•Verwaltungsgerichtshof 0954/54
Der angefochtene Bescheid wird, soweit die sogenannten Assistenzgebühren der Umsatzsteuer unterzogen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt
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