0059/54•Verwaltungsgerichtshof 0059/54
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommensteuer für 1948 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.