1181/53•Verwaltungsgerichtshof 1181/53
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Beschwerdeführer zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung von S 2.500, an den FischereiRevierausschuß A verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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