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13Ns59/23i•OGH 13Ns59/23i
Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juli 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel LL.M. in der Strafsache gegen * K* wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 31 Hv 12/23g des Landesgerichts Salzburg, über den Antrag der Staatsanwaltschaft des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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