Bsw22110/93•AUSL EGMR Bsw22110/93
Europäische Kommission für Menschenrechte, Plenum, Beschwerdesache Ursula Balmer-Schafroth u.a. gegen die Schweiz, Bericht vom 18.4.1996, Bsw. 22110/93.
Art. 2 EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 EMRK, Art. 13 EMRK - Verfahren über Verlängerung einer Betriebsbewilligung und fair trial.
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (16:12 Stimmen).
Keine gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzung von Art. 13 EMRK (27:1 Stimmen).
Begründung:
Sachverhalt:
Die Bf. wohnen alle in der Nähe eines Kernkraftwerks. 1990 wurde beim Bundesrat um Verlängerung der Betriebsbewilligung auf unbestimmte Zeit angesucht. Beim Bundesamt für Energiewirtschaft waren mehr als 28.000 schriftliche Einwendungen gegen das Ansuchen eingelangt, darunter auch jene der Bf. Der Bundesrat wies alle Einwendungen als unbegründet ab und genehmigte - unter gewissen Sicherheitsauflagen - die Verlängerung der Betriebsbewilligung. Nach nationalem Recht stand gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel offen.
Rechtsausführungen:
Die Bf. behaupten eine Verletzung von Art. 6 (1) EMRK, da ihnen in der Entscheidung über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen jeglicher Zugang zu einem Gericht verwehrt worden sei. Sie behaupten weiters eine Verletzung von Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Bsw. vor einer nationalen Instanz), da sie keine Möglichkeit hatten, vor den nationalen Behörden die Verletzung ihres Rechts auf Leben (Art. 2 EMRK) und ihres Rechts auf Achtung der körperlichen Unversehrtheit (als eine Ausprägung des Rechts auf Privatleben gemäß Art. 8 EMRK) zu rügen.
Die Kms. stellt eine Verletzung von Art. 6 (1) EMRK fest (16:12 Stimmen). Keine gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzung von Art. 13 EMRK (27:1 Stimmen).
Hinweis:
Das vorliegende Dokument über den Bericht der EKMR vom 18.4.1996, Bsw. 22110/93, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1996,106) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.
Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):
www.menschenrechte.ac.at/orig/96_4/Balmer-Schafroth.pdf
Das Original des Berichts ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.
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