5Ob545/76•OGH 5Ob545/76
Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß § 160 ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.
Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.
Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).
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