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E3663/2025•Verfassungsgerichtshof E3663/2025
E3663/2025Tribunal Constitucional18 de mar. de 2026
Fremdenrecht, Schubhaft, Entscheidungsbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Rückkehrentscheidung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.144,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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