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E2448/2024•Verfassungsgerichtshof E2448/2024
E2448/2024Tribunal Constitucional16 de jun. de 2025
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Entscheidungsbegründung, Verwaltungsgerichtsverfahren
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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