projetos
E507/2025•Verfassungsgerichtshof E507/2025
E507/2025Tribunal Constitucional5 de jun. de 2025
Asylrecht, Gericht Zusammensetzung, Gericht Zuständigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Homosexualität
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.