Verfassungsgerichtshof E300/2022

E300/2022Tribunal Constitucional17 de mar. de 2022

Abrir fonte

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung

Texto completo

Verfassungsgerichtshof E300/2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E300.2022

Spruch

I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im Umfang der Gebührenbefreiung stattgegeben.

II.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit die Beschwerde gegen den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung nach Afghanistan und gegen die Setzung einer 14-tägigen Frist zur freiwilligen Ausreise abgewiesen wird, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Leben gemäß Art2 EMRK sowie gemäß Art3 EMRK, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.