E3282/2016•Verfassungsgerichtshof E3282/2016
E3282/2016Tribunal Constitucional14 de mar. de 2017
Glücksspiel, Glücksspielmonopol, Verwaltungsstrafrecht, Amtswegigkeitsprinzip, EU-Recht, Vorabentscheidung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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