B1326/12•Verfassungsgerichtshof B1326/12
B1326/12Tribunal Constitucional14 de mar. de 2013
Datenschutz, Jugendfürsorge, EU-Recht Richtlinie, Privat- und Familienleben, Behördenorganisation
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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