B1474/11•Verfassungsgerichtshof B1474/11
B1474/11Tribunal Constitucional1 de mar. de 2013
VfGH / Anlassfall
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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