B8/77; B9/77•Verfassungsgerichtshof B8/77; B9/77
B8/77; B9/77Tribunal Constitucional11 de jun. de 1980
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung
Die Beschwerdeführer sind dadurch, daß sie am 24. November 1976 um etwa 0.30 Uhr von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 0.55 Uhr im Bezirkspolizeikommissariat Ottakring angehalten wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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