B574/78; B575/78•Verfassungsgerichtshof B574/78; B575/78
B574/78; B575/78Tribunal Constitucional28 de set. de 1983
Finanzstrafrecht, Wiederaufnahme, VfGH / Präjudizialität, Anwendbarkeit Gesetz
I. Soweit sich die Beschwerde gegen den die Bestrafung wegen einer Finanzordnungswidrigkeit betreffenden Bescheid richtet, wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.
II. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie sich gegen den die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens betreffenden Bescheid richtet.
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