B270/82; B271/82•Verfassungsgerichtshof B270/82; B271/82
B270/82; B271/82Tribunal Constitucional4 de out. de 1983
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Anlaßfall
Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, den Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 35640 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Der Antrag auf Haftentschädigung wird zurückgewiesen.
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