B541/77•Verfassungsgerichtshof B541/77
B541/77Tribunal Constitucional25 de nov. de 1983
Finanzverfahren, Einkommensteuer, Parteiengehör
1. Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die namens Dipl.-Ing. DDr. J G erhobene Beschwerde G G zuzurechnen ist.
2. Der Bf. Dr. F G ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
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