B334/86•Verfassungsgerichtshof B334/86
B334/86Tribunal Constitucional2 de jul. de 1987
Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Meinungsäußerungsfreiheit, Grundrechte, VfGH / Bescheid
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist schuldig, dem Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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