B30/86•Verfassungsgerichtshof B30/86
B30/86Tribunal Constitucional24 de set. de 1987
Grundverkehrsrecht
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Bf. ist schuldig, dem Beteiligten Walter Ender die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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