B78/85•Verfassungsgerichtshof B78/85
B78/85Tribunal Constitucional25 de set. de 1987
Versammlungsrecht
Die Bf. ist dadurch, daß ihr Sicherheitswachebeamte am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au mehrere gezielte Schläge auf den Kopf versetzt haben, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zu Handen ihres Vertreters die mit S 56.100,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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