B27/86; B28/86•Verfassungsgerichtshof B27/86; B28/86
B27/86; B28/86Tribunal Constitucional12 de out. de 1987
Einkommensteuer, Sonderausgaben, VfGH / Kosten
Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Bf. die mit je 17.050 S bestimmten Prozeßkosten zu Handen des Beschwerdevertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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