B342/86•Verfassungsgerichtshof B342/86
B342/86Tribunal Constitucional30 de nov. de 1987
VfGH / Legitimation, Datenschutz, Grundrechte, Gesetzesvorbehalt, VfGH / Präjudizialität
Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
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