B1338/87•Verfassungsgerichtshof B1338/87
B1338/87Tribunal Constitucional9 de jun. de 1988
Disziplinarrecht / Rechtsanwälte
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten ist schuldig, dem Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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