B1262/87•Verfassungsgerichtshof B1262/87
B1262/87Tribunal Constitucional9 de jun. de 1988
Wählerevidenz, Wahlrecht aktives, Wohnsitz,
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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