B65/88•Verfassungsgerichtshof B65/88
B65/88Tribunal Constitucional11 de jun. de 1988
VfGH / Anlaßfall
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, den Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 12.100,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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