B1272/87•Verfassungsgerichtshof B1272/87
B1272/87Tribunal Constitucional11 de jun. de 1988
Grundverkehrsrecht Kompetenz, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches
1. Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.
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