B827/87•Verfassungsgerichtshof B827/87
B827/87Tribunal Constitucional11 de jun. de 1988
Grundverkehrsrecht
1. Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.
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