B1344/87•Verfassungsgerichtshof B1344/87
B1344/87Tribunal Constitucional16 de jun. de 1988
Dienstrecht, VfGH / Legitimation, Bescheidbegriff, Ämterzugänglichkeit, Bezüge, Bezüge für Mandatare
Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit dieser in Beschwerde gezogen wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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