B1281/87•Verfassungsgerichtshof B1281/87
B1281/87Tribunal Constitucional16 de jun. de 1988
VfGH / Legitimation, Vereinsrecht, Rechtspersönlichkeit, Behördenzuständigkeit Vereinsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, Grundrechte
Der bf. Verein ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
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