B872/87•Verfassungsgerichtshof B872/87
B872/87Tribunal Constitucional28 de jun. de 1988
Grundverkehrsrecht, Behördenzuständigkeit Grundverkehr
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.