B1126/87•Verfassungsgerichtshof B1126/87
B1126/87Tribunal Constitucional26 de set. de 1988
Patentrecht
Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird gleichfalls abgewiesen.
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