B1002/87•Verfassungsgerichtshof B1002/87
B1002/87Tribunal Constitucional27 de set. de 1988
VfGH / Formerfordernisse
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.
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