B960/87•Verfassungsgerichtshof B960/87
B960/87Tribunal Constitucional27 de set. de 1988
Grundverkehrsrecht
Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
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