B911/88•Verfassungsgerichtshof B911/88
B911/88Tribunal Constitucional6 de out. de 1988
VfGH / Legitimation, Gemeinderecht Zusammenlegung
1. Die von K P, H M und K H erhobenen Beschwerden werden zurückwiesen.
2. Die übrigen Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurden.
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