B1804/88•Verfassungsgerichtshof B1804/88
B1804/88Tribunal Constitucional27 de fev. de 1989
Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahlrecht aktives, Ermittlungsverfahren Wahlbehörden
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Landtagswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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