B1414/88•Verfassungsgerichtshof B1414/88
B1414/88Tribunal Constitucional27 de fev. de 1989
Rundfunk, Schadenersatz
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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