B1697/88•Verfassungsgerichtshof B1697/88
B1697/88Tribunal Constitucional28 de fev. de 1989
Fremdenverkehrsabgabe, Bundesstaat, Abgaben Fremdenverkehr, Fininanzverfahren, VfGH / Präjudizialität, Wirtschaftsgebietseinheit
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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