B1490/88•Verfassungsgerichtshof B1490/88
B1490/88Tribunal Constitucional6 de mar. de 1989
Rundfunk, Willkür objektive, Berufe freie, Belangsendezeit
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 27.000 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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