B1435/88•Verfassungsgerichtshof B1435/88
B1435/88Tribunal Constitucional12 de jun. de 1989
Grundverkehrsrecht / Verwaltungsabgaben
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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