B673/86•Verfassungsgerichtshof B673/86
B673/86Tribunal Constitucional12 de jun. de 1989
Eigentumsrecht Schutzumfang, Versorgungsgenuß Ehefrau frühere
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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