B1874/88•Verfassungsgerichtshof B1874/88
B1874/88Tribunal Constitucional19 de jun. de 1989
Jugendfürsorge, Privatwirtschaftsverwaltung, Hoheitsverwaltung, Behördenzuständigkeit, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Kompetenz Bund - Länder Zivilrecht, Erziehungshilfe freiwillige, Kompetenz Bund - Länder Jugendfürsorge, Determinierungsgebot
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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